Baubeginn nach Vertragsunterzeichnung
Nachdem der Rat der Stadt Münster am 14. Juni 2023 den Beschluss eines Erbbaurechtsvertrages gefasst hatte, wurden am Folgetag die Vertragswerke zwischen der KonvOY GmbH, der Genossenschaft „Grüner Weiler“ und der Stadt Münster geschlossen. Der Notartermin markierte zugleich den Startschuss für die Bauarbeiten am 19. Juni 2023. Die Fertigstellung der drei Baukörper mit über 100 Wohnungen, davon mehr als 70 öffentlich gefördert, ist für Februar 2025 geplant.
Alternative Wohnformen dank Erbbaurecht
Warum Erbbaurecht? Dieser Schritt resultiert aus einem Ratsbeschluss vom Jahr 2019: Das verstärkte Ausweisen von Erbbaurechten sieht die Politik als zentralen Baustein einer gemeinwohlorientierten Grundstücksvergabe, die Wohngenossenschaften und Baugruppen den Zugang zu städtischen Grundstücken erleichtern und alternative Wohnformen fördern soll. Rechtlich bedeutet das im konkreten Fall: An dem Vertragswerk sind KonvOY, Genossenschaft und Stadt Münster beteiligt. Eigentümerin des Grundstückes ist die Stadt Münster. Als Käuferin tritt die Stadt zwischen KonvOY und Genossenschaft und wird dem „Grünen Weiler“ Erbbaurechte einräumen.