Mehr bezahlbarer Wohnraum
Auf den beiden Geländen der ehemaligen Oxford- und York-Kaserne können nun zusätzliche 87 geförderte Wohnungen entstehen, die neben der normalen staatlichen Wohnraumförderung nun auch eine besondere Verbilligung erhalten können.
Ende Oktober fanden zwischen KonvOY und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Nachverhandlungen zum ursprünglichen Kaufvertrag von 2018 statt. Die BImA ist Vertreterin des Bundes als Eigentümerin aller ehemals militärisch genutzten Flächen und die zuständige Behörde für die strategische Planung der Nachnutzung von Kasernengeländen. Nach Abzug der britischen Armee beschloss der Deutsche Bundestag die Erstzugriffsoption für Kommunen, welche von der Stadt Münster wahrgenommen wurde.
Verbilligte Abgabe für geförderten Wohnungsbau
Gegenstand des Gesprächs war die sogenannte Verbilligungsrichtlinie, die eine Verbilligung für preisgünstigem Wohnraum ermöglicht. Bedingung dafür – und gleichzeitig das gemeinsame Ziel von BImA und KonvOY – ist die Schaffung von bezahlbarem öffentlich gefördertem Wohnraum. Deshalb fiel die Verhandlung positiv aus: Der Kaufpreis wurde in Nachverträgen um weitere 2,1 Millionen Euro quasi gesenkt. Die KonvOY sichert hingegen zu, das Geld für den Bau von 87 zusätzlichen, öffentlich geförderten Wohnungen bis 2025 an die kommenden Bauträger und Bauherren weiterzugeben, die sich im Zuge der Konzeptvergaben durchsetzen werden.
Über 600 öffentlich geförderte Wohnungen
Nach jetzigem Planungsstand werden von den insgesamt 3.000 neuen Wohneinheiten über 600 öffentlich gefördert; davon 177 auf dem kleineren Oxford-Gelände und 460 im York-Quartier. „Die beiden neuen lebenswerten und urbanen Stadtquartiere sollen ihren Beitrag leisten, den erwarteten Bevölkerungszuwachs in den beiden Stadtteilen mit qualitätsvollen Wohnangeboten zu begegnen. Die Möglichkeit zur Verbilligung der öffentlich geförderten Wohneinheiten ist ein wichtiger Baustein, preiswerten Wohnraum im Münsteraner Wohnungsmarkt zu ermöglichen“, erläutert KonvOY-Geschäftsführer Stephan Aumann.